Wiedereintritt

Häufig gestellte Fragen

 

Kann ich bei dem Amt wieder eintreten, bei dem ich auch meinen Austritt erklärt habe?

Leider nein, denn die Wiederaufnahme kann Ihnen eine staatliche Behörde nicht gewähren - das kann nur die Kirche selbst tun. Sie müssen sich also auf jeden Fall an einen katholischen Seelsorger wenden.

Ist für die Wiederaufnahme eine Vorbereitung nötig?

Meist können Sie recht kurzfristig wieder in die Kirche aufgenommen werden, eine spezielle Vorbereitungszeit ist dafür nicht vorgesehen. In der Regel werden Sie mit Ihrem Pfarrer oder einem anderen Seelsorger ein ausführliches Gespräch über Ihren Austritt und Wiedereintritt führen. Vielleicht ist es in Ihrer Situation hilfreich, wenn der Seelsorger Sie mit mehreren Gesprächen über eine gewisse Zeit begleitet. Wenn Sie mehr über den Glauben erfahren möchten oder sich Unterstützung dabei wünschen, in der Kirche wieder heimisch zu werden, können Sie in diesen Gesprächen auch besprechen, welche Möglichkeiten es dafür gibt, wie etwa einen Glaubenskurs oder eine Gruppe der Gemeinde.

Kostet der Wiedereintritt etwas?

Für den Wiedereintritt selbst fallen keine Kosten oder Gebühren an. Sobald Sie der katholischen Kirche wieder angehören, sind Sie allerdings gegebenenfalls (wieder) verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. Für die Zeit, die sie ausgetreten waren, müssen sie aber keine Kirchensteuern nachzahlen.

Wie läuft die Wiederaufnahme ab?

Zu Beginn führen Sie ein Gespräch mit einem Seelsorger. Dieser erbittet dann in einem Brief an den Bischof Ihre Wiederaufnahme. An Dokumenten benötigen Sie dazu einen aktuellen Taufschein und eine Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt. Sobald der Bischof oder sein Stellvertreter zugestimmt hat, bestätigen Sie vor Zeugen Ihren Wunsch, der Kirche wieder anzugehören. Ob dies ganz einfach im Pfarrbüro geschieht oder im Rahmen eines kleinen Gottesdienstes und wie Sie diesen Schritt gestalten können, besprechen Sie am besten mit dem Seelsorger, der Sie beim Wiedereintritt begleitet. Die Information über Ihren Wiedereintritt wird dann an die zuständigen kirchlichen und staatlichen Meldestellen weitergeleitet.

Muss ich nochmal getauft oder gefirmt werden?

Nein - wenn Sie getauft sind, gilt das lebenslang. Die Taufe muss und kann nicht wiederholt werden, auch wenn Sie aus der Kirche ausgetreten waren. Das Gleiche gilt für die Firmung. Wenn Sie allerdings noch nicht gefirmt sind, ist es sinnvoll, im Zusammenhang mit dem Wiedereintritt darüber nachzudenken. Sprechen Sie Ihren Seelsorger darauf an!

 

Quelle:

 

http://www.katholisch.de/beratung/katholisch-werden/katholisch-werden-wiedereintritt